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pflegende angehörige psychiatrie

begleiten. entlasten. professionell eingebunden.

was bedeutet das konkret?

  • pflegende angehörige werden von plena vita angestellt (stundenlohn: fr. 38.–)

  • sie übernehmen bestimmte grundpflegeleistungen (klv-c-leistungen) in der psychiatrie

  • sie erhalten regelmässige anleitung und supervision durch unsere fachpflege

  • sie sind arbeitsrechtlich abgesichert (inkl. versicherungen, ferienregelung etc.)

  • die leistungen werden – bei entsprechender indikation – über die krankenkasse abgerechnet

voraussetzungen für eine anstellung:

  • mindestens 18 jahre alt, wohnhaft in der schweiz, arbeitsfähig

  • die pflege muss auf einem von plena vita abgeklärten bedarf beruhen

  • es dürfen nur angehörige gepflegt werden, keine drittpersonen

  • innerhalb von 12 monaten muss ein kurs in pflegehilfe srk oder ein gleichwertiger kurs absolviert werden

  • es erfolgt eine enge zusammenarbeit mit der fallführenden fachperson psychiatrie

  • es findet eine regelmässige qualitätssicherung durch plena vita statt

aufgaben pflegender angehöriger in der psychiatrischen pflege

gemäss klv art. 7, spitex-konform abrechenbar)

 

pflegende angehörige können im rahmen ihrer anstellung gezielt in die psychiatrische grundpflege eingebunden werden. die folgenden aufgaben sind klar definiert und über die grundversicherung abrechenbar:

 

  • tagesstruktur und orientierung fördern

    unterstützung bei der gestaltung eines geregelten tagesablaufs, erinnerung an medikamente und essenszeiten

  • soziale kontakte stärken

    motivation zu sozialen aktivitäten, begleitung bei kontaktaufnahme oder gesprächen

  • sicherheitsunterstützung bieten

    anwesenheit in krisensituationen, rückmeldung bei auffälligem verhalten, strukturierende begleitung

  • alltagsfähigkeiten trainieren

    hilfe bei selbstpflege, nahrungseinnahme und einfachen haushaltsaufgaben

 

alle aufgaben erfolgen in enger absprache mit der fallführenden psychiatrischen pflegefachperson von plena vita.

so funktioniert der einstieg:

  1. unverbindliches gespräch mit unserer fachverantwortlichen pflegende angehörige

  2. bedarfserhebung und planung durch unsere psychiatrie-fachpflege

  3. arbeitsvertrag, erste einweisung und beginn der tätigkeit

  4. anmeldung zum pflegehilfekurs

  5. regelmässige supervision und evaluation

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