Pflegende Angehörige Psychiatrie
Begleiten. Entlasten. Professionell eingebunden.

Was bedeutet das konkret?
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Pflegende Angehörige werden von plena Vita angestellt
(Stundenlohn: CHF 38.00)
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Sie übernehmen bestimmte Grundpflegeleistungen (Klv-C-Leistungen) in der Psychiatrie
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Sie erhalten regelmässige Anleitung und Supervision durch unsere Fachpflege
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Sie sind arbeitsrechtlich abgesichert (inkl. Versicherungen, Ferienregelung, etc.)
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Die Leistungen werden – bei entsprechender Indikation – über die Krankenkasse abgerechnet
Voraussetzungen für eine Anstellung:
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Mindestens 18 Jahre alt, Wohnhaft in der Schweiz, arbeitsfähig
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Die Pflege muss auf einem von plena Vita abgeklärten Bedarf beruhen
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Es dürfen nur Angehörige gepflegt werden, keine Drittpersonen
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Innerhalb von 12 Monaten muss ein Kurs in Pflegehilfe SRK oder ein gleichwertiger Kurs absolviert werden
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Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der fallführenden Fachperson Psychiatrie
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Es findet eine regelmässige Qualitätssicherung durch plena Vita statt
Aufgaben pflegender Angehöriger in
der psychiatrischen Pflege
Gemäss Klv Art. 7, Spitex-Konform abrechenbar)
Pflegende Angehörige können im Rahmen ihrer Anstellung gezielt in die psychiatrische Grundpflege eingebunden werden. Die folgenden Aufgaben sind klar definiert und über die Grundversicherung abrechenbar:
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Tagesstruktur und orientierung fördern
Unterstützung bei der Gestaltung eines geregelten Tagesablaufs, Erinnerung an Medikamente und Essenszeiten
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Soziale Kontakte stärken
Motivation zu sozialen Aktivitäten, Begleitung bei Kontaktaufnahme oder Gesprächen
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Sicherheitsunterstützung bieten
Anwesenheit in Krisensituationen, Rückmeldung bei auffälligem Verhalten, strukturierte Begleitung
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Alltagsfähigkeiten trainieren
Hilfe bei Selbstpflege, Nahrungseinnahme und einfachen Haushaltsaufgaben
Alle Aufgaben erfolgen in enger Absprache mit der Fallführenden psychiatrischen Pflegefachperson von plena Vita.
